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   VG München, 16.08.2012 - M 17 K 12.30093   

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VG München, 16.08.2012 - M 17 K 12.30093 (https://dejure.org/2012,45155)
VG München, Entscheidung vom 16.08.2012 - M 17 K 12.30093 (https://dejure.org/2012,45155)
VG München, Entscheidung vom 16. August 2012 - M 17 K 12.30093 (https://dejure.org/2012,45155)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Gefahr eines Ehrenmordes nicht glaubhaftHerkunftsland: Jordanien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG München, 22.11.2011 - M 17 K 11.30547

    Befürchtung der Verfolgung durch Salafisten

    Auszug aus VG München, 16.08.2012 - M 17 K 12.30093
    Die Klage des Ex-Ehemannes der Klägerin zu 1. gegen den Bescheid des Bundesamts vom ... 2011, mit dem dessen Asylantrag vom ... 2011 abgelehnt worden war, wies das Verwaltungsgericht München mit Urteil vom 22. November 2011 M 17 K 11.30547 ab.

    Bereits mit rechtskräftigem Urteil vom 22. November 2011 (M 17 K 11.30547) hat das Gericht die Verfolgung des Ex-Mannes durch Salafisten nicht für glaubwürdig gehalten.

  • BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 33.07

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Vorabentscheidung; überschießende

    Auszug aus VG München, 16.08.2012 - M 17 K 12.30093
    Entscheidend ist, ob aus der Sicht eines besonnenen und vernünftig denkenden Menschen in der Lage des Betroffenen nach Abwägung aller bekannten Umstände eine Rückkehr in den Heimatstaat als unzumutbar erscheint (vgl. BVerwG vom 7.2.2008, DVBl 2008, 1255 - juris, Rn. 37).
  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus VG München, 16.08.2012 - M 17 K 12.30093
    Dem Klagebegehren darf jedenfalls nicht der Erfolg allein mit der Begründung versagt werden, neben der Einlassung des Asylbegehrenden stünden keine Beweismittel zur Verfügung (BVerwG v. 16.4.1985, BVerwGE 71, 180/181).
  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs;

    Auszug aus VG München, 16.08.2012 - M 17 K 12.30093
    Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass unter die zuletzt genannte Bestimmung schon ihrem Wortlaut nach einschränkungslos alle nichtstaatlichen Akteure, insbesondere also auch Einzelpersonen, von denen Verfolgungshandlungen ausgehen, fallen (BVerwG vom 18.7.2006, BVerwGE 126, 243 RdNrn. 21 ff.).
  • BVerwG, 20.03.2007 - 1 C 21.06

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Prüfungspflicht des Bundesamts;

    Auszug aus VG München, 16.08.2012 - M 17 K 12.30093
    Dieser Maßstab entspricht im Wesentlichen dem von der Richtlinie vorausgesetzten und auch in der Flüchtlingsdefinition (Art. 2 lit. c QualfRL) angelegten Maßstab (vgl. BVerwG vom 20.3.2007, BVerwGE 128, 199 - juris Rn. 24; BayVGH vom 23.10.2007 a.a.O., Rn. 21).
  • BVerwG, 12.11.1985 - 9 C 27.85

    Feststellung des asylerheblichen Sachverhalts - Überzeugungsmaßstab -

    Auszug aus VG München, 16.08.2012 - M 17 K 12.30093
    Dabei bezieht sich die Notwendigkeit eines schlüssigen und im Wesentlichen widerspruchsfreien Vortrages auf die gesamten Ausführungen des Asylbewerbers in seinem Asylverfahren und im Gerichtsverfahren, da das gesamte Anerkennungsverfahren eine Einheit bildet (vgl. BVerwG v. 12.11.1985, InfAuslR 1986, 79/81).
  • VG München, 16.08.2012 - M 17 K 11.30589

    Posttraumatisches Belastungssyndrom nicht nachgewiesen

    Auszug aus VG München, 16.08.2012 - M 17 K 12.30093
    Auch den Asylantrag der Schwiegermutter hatte das Bundesamt mit Bescheid vom ... 2011 abgelehnt (vgl. VG München Urteil vom 16.8.2012 M 17 K 11.30589).
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